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22.01.2024Arbeitssicherheit mit Campos
Die Schweiz legt grossen Wert auf die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz. Gesunde und einsatzbereite Mitarbeitende sind bekanntlich die wertvollste Ressource einer Organisation. Abgesehen davon bringen vermeidbare Unfälle oder arbeitsbedingte gesundheitliche Einschränkungen unnötiges Leid und letztlich auch teils erhebliche Folgekosten mit sich.
Projektleiter
Die Arbeitssicherheit wird durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gewährleistet, die von Stellen des Bundes und der Kantone festgelegt und überwacht werden.
Die Dokumentation der Instandhaltung mit Campos, die ebenfalls sicherheitsrelevante Massnahmen beschreibt, können Sie im Blogbeitrag "Instandhaltung mit Campos dokumentieren" nachlesen.
In unserem heutigen Blogbeitrag geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die wichtigsten Regelungen und Schutzmassnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit in der Schweiz.
1. Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeitssicherheit in der Schweiz basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. Das zentrale Gesetz ist das "Arbeitsgesetz" (ArG), das die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden regelt.
Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten sind separat in Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes vom 20. März 1981 geregelt. Darüber hinaus gibt es spezifische Verordnungen, die sich mit unterschiedlichen Branchen und Gefahrenquellen auseinandersetzen, wie z. B. die "Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz" (ArGV 3), die sich auf den Schutz vor gefährlichen Stoffen konzentriert.
Die vorgenannten Gesetzestexte finden Sie auf www.fedlex.admin.ch, der Publikationsplattform des Bundesrechts.
Weiterführende Hinweise und Empfehlungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft unter www.seco.admin.ch.
Darüber hinaus haben Organisationen mit einem ausländischen Mutterhaus häufig interne Richtlinien und Codes of Compliance betreffend die Arbeitssicherheit, die es zu beachten und einzuhalten gilt.
Im Campos können Sie alle Gesetzestexte und hilfreichen Dokumente, die Ihre Organisation betreffen, an sinnvoller Stelle zur Einsicht für alle verantwortlichen Mitarbeitenden hinterlegen. Mit dem Vertragsmanagement in Campos können Sie alle sicherheitsrelevanten Klauseln für externe Firmen vorschreiben und deren Einhaltung bewerten. Zusätzlich können Sie in den Campos-Plänen sicherheitskritische Liegenschaftsbereiche durch Symbole kennzeichnen.
2. Risikobewertung und Prävention
Arbeitgebende sind gemäss den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, eine Risikobewertung am Arbeitsplatz durchzuführen. Dies umfasst die Identifizierung potenzieller Gefahren, die Bewertung der Risiken und die Umsetzung von Präventionsmassnahmen. Arbeitnehmende haben das Recht, über die Gefahren informiert zu werden und an Schulungen zur sicheren Arbeitspraxis teilzunehmen, aber auch die Pflicht zur Einhaltung der Vorgaben.
Ebenso sind Sie gut beraten, vor der Ausführung von sicherheitskritischen Arbeiten durch externe Firmen deren eigene Risikobewertung einzufordern, um bereits im Vorfeld allfällige Sicherheitsmassnahmen ergreifen zu können. Als Beispiel sei hier die Ausführung von Malerarbeiten in der Höhe und deren Absicherung z. B. durch vorschriftsgerechte Gerüste und Leitern genannt.
In einigen Organisationen ist die Erteilung eines Permit to Work für Ausführende vor deren Arbeitsbeginn vorgeschrieben, meist im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten.
Campos unterstützt Sie bei der Massnahmenplanung und -ausführung mit den Task-, Checklisten- und Ticketing-Funktionen.
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die Verwendung einer persönlicher Schutzausrüstung ist in vielen Bereichen vorgeschrieben. Dies kann von Helmen und Schutzbrillen bis hin zu speziellen Kleidungsstücken reichen, abhängig von den spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz. Arbeitgebende sind verpflichtet, die erforderliche PSA bereitzustellen und sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden diese korrekt verwenden.
Bei der Beauftragung von externen Firmen stehen Sie mit in der Verantwortung, dass diese Firmen die vorgeschriebene PSA verwenden. Seien Sie bitte konsequent und stoppen Sie sofort die Arbeitsausführung, falls Sie auf Platz eine mangelhafte oder nicht vorhandene PSA feststellen. Allfällige Ausfallkosten sollten Sie den Auftragnehmenden nach dem Verursacherprinzip anlasten.
Als Beispiel seien Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen genannt, die z. B. bei Transportarbeiten zwingend zu tragen sind.
Auch hier kann die Campos Checklisten-Funktion hilfreich sein.
4. Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Um die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen, sieht die Schweiz auch regelmässige arbeitsmedizinische Untersuchungen vor, insbesondere in Branchen mit besonderen Gesundheitsrisiken. Diese Untersuchungen dienen der Früherkennung von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen und ermöglichen präventive Massnahmen.
Mit der Task-Funktion hilft Ihnen Campos bei der Planung und Ausführung regelmässiger Untersuchungen.
5. Unfallversicherung
Die Schweiz hat ein gut etabliertes System der obligatorischen Unfallversicherung. Diese Versicherung deckt Unfälle am Arbeitsplatz sowie auf dem Arbeitsweg ab. Arbeitgebende sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden bei einer anerkannten Versicherung zu registrieren, um sicherzustellen, dass im Falle eines Arbeitsunfalls angemessene Leistungen erbracht werden.
Fazit:
Die Arbeitssicherheit in der Schweiz ist durch klare gesetzliche Bestimmungen und Schutzmassnahmen gewährleistet. Arbeitgebende und Arbeitnehmende spielen gleichermassen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung dieser Vorschriften, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Der ständige Austausch zwischen den Beteiligten und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen in der Schweiz auf einem hohen Sicherheitsniveau zu halten.